In Deutschland können Rentner grundsätzlich auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin berufstätig sein. Viele entscheiden sich dafür, aus verschiedenen Gründen Vollzeit weiterzuarbeiten – sei es, um aktiv zu bleiben, eine finanzielle Unterstützung zu sichern oder aus Freude am Beruf. Doch wie wirkt sich das auf die Rentenbezüge und die Abzüge aus? Hier ein Überblick.
Rente und Hinzuverdienst: Was gilt für Vollrentner?
Seit 2023 gibt es für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das bedeutet, dass sie unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab und liegt aktuell zwischen 65 und 67 Jahren. Sobald ein Rentner diese Altersgrenze erreicht, kann er also ohne Abzüge an seiner Rente Vollzeit arbeiten. Lesen Sie auch Arbeitszeitrechner
Abzüge für vorgezogene Altersrente
Für Rentner, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beziehen (z.B. mit 63), gelten jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 46.060 Euro jährlich. Wer mehr verdient, muss mit Rentenkürzungen rechnen: Für jeweils zwei Euro, die den Freibetrag übersteigen, wird ein Euro von der Rente abgezogen.
Besondere Regelungen für Mini-Jobs
Rentner, die sich für einen Mini-Job (bis 520 Euro monatlich) entscheiden, haben in der Regel weniger Abzüge. Sie sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, abgesehen von der Krankenversicherung und geringen Rentenversicherungsbeiträgen, die optional gezahlt werden können, um die Rente weiter zu steigern. Auch bei Flexible Arbeitszeiten können Rentner, die Vollzeit arbeiten, steuerliche Abzüge auf ihr Einkommen hinnehmen, abhängig von ihrer Einkommenshöhe.
Mögliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge
Vollzeit arbeitende Rentner haben auch die Möglichkeit, durch ihre Erwerbstätigkeit ihre Altersvorsorge zu verbessern. Wie bereits erwähnt, können sie, auch wenn sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, freiwillig weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das bedeutet, dass durch die Beitragszahlungen weitere Rentenpunkte gesammelt werden, die zu einer Erhöhung der monatlichen Rentenzahlung führen. Es lohnt sich also für viele, diese Option zu prüfen, insbesondere wenn man länger arbeiten möchte.
Zusätzliche Versicherungen und Abzüge
Abhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und der Branche, in der der Rentner tätig ist, können zusätzliche Versicherungen oder Abzüge anfallen, wie etwa die Arbeitslosenversicherung. Diese wird jedoch in der Regel bei Erreichen des Rentenalters nicht mehr fällig. Ebenso entfallen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn die Tätigkeit auf einer selbstständigen Basis oder im Rahmen eines Minijobs ausgeübt wird.
Private Renten- und Zusatzversicherungen
Wer über private Renten- oder Lebensversicherungen verfügt, muss ebenfalls prüfen, wie sich das zusätzliche Einkommen aus einer Vollzeitbeschäftigung auf diese Bezüge auswirkt. Einige Verträge sehen möglicherweise Kürzungen oder Anpassungen vor, wenn zusätzliches Einkommen erzielt wird. Hier ist es ratsam, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Anbieter zu halten. Machen Sie sich auch ein Bild von Remote Arbeiten
Vollzeit zu arbeiten, auch nach dem Renteneintritt, bietet Rentnern die Chance, weiterhin aktiv zu bleiben und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Während es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Rentner ab der Regelaltersgrenze gibt, müssen dennoch Sozialabgaben und Steuern auf das zusätzliche Einkommen gezahlt werden. Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind, sollten die Hinzuverdienstgrenzen beachten, um Kürzungen zu vermeiden.